Geschützte Weihnachtsdekoration

Beschreibung

Im 19. und 20. Jahrhundert wurden Zweige der Europäischen Stechpalme (Ilex aquifolium) in großen Mengen aus den Wäldern entnommen, um damit in der Weihnachtszeit die Häuser zu dekorieren. Dies führte im 20. Jahrhundert zu einem starken Rückgang der natürlichen Stechpalmenvorkommen.

Bereits seit 1935 steht die Art daher in Deutschland unter Naturschutz. In der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist die Europäische Stechpalme als besonders geschützt gelistet. Inzwischen hat sich der Bestand wieder etwas erholt, aufgrund der Seltenheit ist die Entnahme aus der Natur, also das Abschneiden von Zweigen oder auch das Ausgraben von Pflanzen, aber noch immer verboten! In Ländern wie Großbritannien und den USA sind Stechpalmenzweige auch heute ein fester Bestandteil der Weihnachtsdekoration, weswegen Stechpalmen dort extra auf Plantagen gezüchtet werden.

Doch nicht nur wir Menschen erfreuen uns an Stechpalmen: Die Beeren der Europäischen Stechpalme bilden in den kalten Jahreszeiten eine wichtige Nahrungsquelle für Vögel und im Frühling erfreuen sich Bienen am Nektar der Blüten.

Quellen

Redaktion waldwissen.net – Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft. (2020). Die Europäische Stechpalme. Abgerufen am 15. November 2021, von https://www.waldwissen.net/de/lebensraum-wald/baeume-und-waldpflanzen/laubbaeume/die-europaeische-stechpalme

Stadt Lahr. (2021). Stechpalmen als Paradebeispiel für Artenschutz. Abgerufen am 15. November 2021, von https://www.lahr.de/stechpalmen-als-paradebeispiel-fuer-artenschutz.153985.htm

Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BartSchV). Stand: 16.02.2005. Abgerufen am 15. November 2021, von https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BJNR025810005.html